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Sittenwidrigkeit des Sexdienstleistungsvertrags?

Der sogenannte Sexdienstleistungsvertrag (oder nach älterer Terminologie: Prostitutionsvertrag) ist gemäss geltender Rechtsprechung des Bundesgerichts nichtig, weil er gegen die guten Sitten verstösst. Der Sittenbegriff ist jedoch unbestimmt und unterliegt einem steten Wandel. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie sich die veränderten Moralvorstellungen in Rechtsprechung und Lehre in der Schweiz, Deutschland und Österreich niedergeschlagen haben. Es wird vertreten, dass der Sexdienstleistungsvertrag nicht (mehr) sittenwidrig ist. Auf ihn ist in erster Linie das Auftragsrecht anzuwenden. Die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage wird verneint.

Autorenschaft:
Sebastian Reichle/Roman Schister, 2017
Zeitschrift / Sammelband:
ex ante 2
Seiten / Kapitel:
S. 19 ff.
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