Benutzung

Nutzungsregelement des ASLA Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur

Der Sammlungsbestand des Archivs für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA besteht aus Plänen, Akten, Büchern, Dias, Fotos, Filmen, Modellen, Fachzeitschriften und weiteren Archivalien.

1. Archivanfragen

Archivanfragen können telefonisch (+41 58 257 45 19) oder schriftlich (asla@ost.ch) gestellt werden.

2. Archivbenutzung

Die Archivbenutzung erfordert eine Voranmeldung und kann nur unter Aufsicht vor Ort erfolgen. Die Materialien dürfen nach Absprache fotografiert werden. Mit Ausnahme der ausleihbaren Bücher werden Archivalien nicht ausgeliehen.

3. Gebührenordnung / Copyrightgebühren / Reproduktionen

Die Bearbeitung einfacher Anfragen ist gebührenfrei. Aufwändigere Archivrecherchen (ab 1 Stunde Aufwand) oder Recherchen und Arbeiten für kommerzielle Verwendungen werden mit einem Stundensatz von Fr. 120.- / Std. (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Die Kosten für Reproduktionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die kommerzielle Verwendung von Abbildungen werden Copyrightgebühren erhoben, die je nach Verwendungszweck im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel betragen diese Fr. 300.- (exkl. MwSt.) pro Abbildung.

Ermässigungen und Ausnahmen:

  • Für Anfragen aus Forschungsvorhaben und nicht kommerziellen Verwendungen können die Copyrightgebühren auf 50.- (exkl. MwSt.) reduziert werden.
  • Für SGGK-Mitglieder ist die Benützung der eigenen Bibliothek gebührenfrei.
  • Anfragen aus der Unterrichts- und Forschungstätigkeit an der OST sind gebührenfrei.
  • Für Studierende der OST sind Anfragen gebührenfrei.

Materialkosten werden immer in Rechnung gestellt:

  • Fotokopien: Format A4 – s/w CHF 0.40  oder farbig CHF 1.50
  • Fotokopien: Format A3 – s/w CHF 0.80 oder farbig CHF 3.00
  • Erstellung von Scans: nach Aufwand
  • Porto und Verpackung: nach Aufwand

4. Quellenangabe

Abbildungen von Archivalien des ASLAs müssen mit der folgenden Quellenangabe in der Bildlegende versehen sein: Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA. Von der Publikation oder jeglicher anderer Verwendung ist dem Archiv ein Belegexemplar zu überlassen. Die Daten dürfen nur einmalig für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Quellenangabe gilt auch für privat fotografiertes Archivmaterial.

5. Ausleihe

Mit wenigen Ausnahmen gelangen Archivalien nur für Ausstellungszwecke und nur mit Genehmigung der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA zur Ausleihe. In Abhängigkeit des Ausleihguts müssen die entsprechenden konservatorischen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Von jedem ausgeliehenen Objekt wird ein hochauflösender Scan erstellt, der vom Leihnehmer zu bezahlen ist. Der Arbeitsaufwand für die Bereitstellung und Rücknahme sowie Versicherungs-, Verpackungs- und Transportkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Leihnehmers. Die Bücher der ASLA Bibliothek sind über NEBIS (www.nebis.ch) ausleihbar. Ein Teil des Bestandes kann nicht ausgeliehen, aber vor Ort eingesehen werden.

6. Das revidierte Nutzungsreglement tritt am 27. März 2018 in Kraft.