Finanzspritze für NTB Buchs

Notwendige Erneuerungsinvestitionen an der Hochschule für Technik

Das Bundesgesetz über die Fachhochschulen verpflichtet die Fachhochschulen, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu betreiben und Dienstleistungen zugunsten der Wirtschaft zu erbringen.

Die heute im Bereich der Lehre und anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung an der NTB eingesetzten Anlagen und Laborgeräte sind teilweise bis zu 25 Jahre alt. Aufgrund des raschen technologischen Wandels und den daraus entstehenden neuen Anforderungen an die Forschungsinfrastruktur müssen diese rasch ersetzt werden. Die jährlich zur Verfügung stehende Labor-Investitionssumme von durchschnittlich 1,5 Millionen Franken reicht aus für die Anschaffung kleinerer Laborgeräte sowie den Unterhalt der bestehenden Test- und Forschungsanlagen. Finanziell aufwendigere Erneuerungsinvestitionen können daraus jedoch nicht daraus bestritten werden. Beim vorliegenden Antrag für Erneuerungsinvestitionen geht es nicht darum, neue Kompetenzbereiche aufzubauen, sondern die Zukunft der drei wichtigsten Kompetenzbereiche Energiesysteme, Mikro- und Nanotechnologie sowie Produktionsmesstechnik der NTB zu sichern.

Träger der NTB teilen Investitionskosten

Es sind Investitionen in Anlagen und Laborgeräte sowie in einen kleinen Erweiterungsbau des bestehenden Laborgebäudes im Umfang von insgesamt 17,7 Millionen Franken vorgesehen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat für das Gesamtprojekt Bundesbeiträge in der Höhe von 3,7 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Die NTB leistet aus ihrem Wissens- und Technologietransfer-Kapital einen Finanzierungsbeitrag von einer Million Franken. Die Nettokosten von 13 Millionen Franken werden auf der Basis der am Studienort Buchs eingeschriebenen Studierenden der Träger der NTB aufgeteilt. Es ist vorgesehen, dass die Träger somit folgende Investitionsbeiträge leisten:

Kanton St.Gallen Fr. 9'444'500.-, Kanton Graubünden Fr. 2'598'700.- und Fürstentum Liechtenstein Fr. 956'800.-.

Die Vorlage über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB wird dem Kantonsrat auf die April-Session 2011 zugeleitet. Zeitlich leicht verzögert zu den parlamentarischen Verfahren im Kanton St.Gallen werden auch bei den anderen Trägern, dem Kanton Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein, die politischen Genehmigungsprozesse für die Erneuerungsinvestitionen anlaufen.